1. Geltungsbereich
Die folgenden Konditionen gelten für alle von CrazySkyART Fotografie Simone Thurn, Schloßweg 9, 95709 Leupoldsdorf, im Folgenden „Fotografin“ durchgeführten Rechtsgeschäfte. Im Falle individualvertraglicher Regelungen gehen diese den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Durch die Erteilung des Kundenauftrages durch den Kunden und dessen Annahme durch die Fotografin wird ein Vertrag über die vereinbarten Leistungen geschlossen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits vorsorglich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich vollständig oder in Teilen anerkennt.
2. Fotoshooting
Mit Beginn der Leistungen endet das gesetzliche Widerrufsrecht. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zu Zahlung des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zu einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen.
3. Vergütung & Eigentumsvorbehalt
Spätestens zu Beginn des Fotoshootings ist die vereinbarte Vergütung fällig. Wird eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist diese innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang, zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Abzüge, etc. Eigentum der Fotografin. Gemäß der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
Fahrkosten sind 15km ab 95709 Leupoldsdorf inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit 0,40€ pro km berechnet.
Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von höchstens 14 Tagen nach Beendigung des Shootings in Form einer Auswahlgalerie online zur Verfügung gestellt. Je nach gewähltem Shootingpaket ergibt sich die Anzahl der zu bearbeitenden Bilder. Es können nachträglich Bilder zugebucht werden. Die fertig bearbeiteten Bilder werden dem Kunden innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Auswahl zur Verfügung stehen. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
4. Gestaltungsfreiheit
In welcher künstlerischen Form die Bearbeitung der Aufnahmen erfolgt, liegt im Ermessen der Fotografin, soweit nicht abweichen vereinbart. Besondere Wünsche zur Bearbeitung können geäußert, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künsterlischen Bearbeitung nicht mit dem persönlichen Geschmack des Kunden überein, kann, aber muss die Fotografin diesem nicht entgegenkommen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt. Im Falle von Nachbearbeitungen auf Wunsch des Kunden wird eine separate Vergütung zwischen dem Kunden und der Fotografin vereinbart. Dem Kunden ist die Bildsprache des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen überwiegend bei natürlichem Licht, Offenblende, Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht den tatsächlich gewesenen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
5. Haftung
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung seitens der Fotografin übernommen. Die Fotografin haftet nur für von ihr, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags.
6. Stornierung und Terminverschiebung
Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens einen Tag vorher abgesagt werden, ansonsten behält sich die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen.
Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, unpassendes Wetter, etc.) den Shooting Termin abzusagen und zu verschieben.
7. Nutzungsrechte der Fotografin
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 des Urheberrechtsgesetz handelt. Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Hochladen und eines möglichen Abrufes durch den Kunden die Fotografin. Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich, sachlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle bei Vertragsabschluss bekannten Verwendungsbereiche. Sie darf diese veröffentlichen, vervielfältigen, vermarkten, ausstellen, etc.. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retusche sowie die Verwendung der Aufnahmen für Montagen. Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Kunde informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht, auch nicht gegen Dritte (z. B. Verlag). Sollten Einschränkungen des Nutzungsrechtes der Aufnahmen gewünscht sein, sollen zum Beispiel Fotos, auf denen das Gesicht des Besitzers erkennbar ist nicht veröffentlicht werden, muss diese ausdrücklich vor dem Fotoshooting deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden. Der Shootingpreis erhöht sich dann um 30%.
8. Nutzungsrechte des Kunden
Mit der Beauftragung der Fotografin erwirbt der Kunde folgende Rechte an den entstandenen Aufnahmen: Private Nutzungsrechte. Unter privater Nutzung ist nur das zu verstehen, was für den eigenen, privaten Gebrauch und Zweck verwendet wird, was nicht vermarktet werden soll und was nicht zu kommerziellen Zweck verwendet wird. Exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form. Aufbewahrung der digitalen Dateien in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Drucke jeder Art. Veröffenlichung der Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage. Hierfür ist jedoch ausschließlich (falls vorhanden) die weboptimierte Fassung mit Wasserzeichen zu verwenden. Erstellung von Drucken, Abzügen, Postern, T-Shirts, usw. für den privaten Gebrauch. Hiervon abweichende Nutzungsarten sind vor Beginn des Shootings der Fotografin mitzuteilen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist folgendes nicht gestattet: Der Weiterverkauf von Drucken, Fotos, Postern ,… oder gar digitalen Dateien des Bildmaterials ist untersagt. Die Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist nur gestatten, wenn diese sich ebenfalls an die oben genannten Bedingungen halten und diese ebenfalls nur privat nutzen. Es ist nicht gestattet das Bildmaterial kommerziell zu nutzen … werbliche, redaktionelle und andere exklusive Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Form. Private Züchter und Reitschulhomepages, Flyer und Ausdrucke in geringer Auflage etc. gelten noch nicht als kommerzielle Nutzung und sind gestattet. Ist der Einbehalt der Nutzungsrechte von Seiten des Kunden erwünscht, so kann der Kunde dies gegen einen angemessenen Aufpreis erwirken. Auch der Einbehalt des Veröffentlichungsrechtes muss vor Beginn des Shootings deutlich gemacht und schriftlich festgehalten werden.
9. Allgemeinde Umgang mit Dateien und Fotografien
Das Bildmaterial darf in keiner Form ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin verändert, bearbeitet, zugeschnitten oder umgestaltet werden. Besondere Bearbeitungen können vorab mit der Fotografin besprochen werden. Unter keinen Umständen darf die Fotografensignatur, welche die Namensnennung der Fotografin gewährleistet, entfernt werden. Auch Veränderungen durch dritte Personen im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Verwendung im Rahmen der gewährten Nutzung in unveränderter Form.
10. Urheberrecht und Namensnennung
Im Falle der von der Fotografin genehmigten gewerblichen Nutzung von Bildmaterial hat die Fotografin ein Recht auf die Nennung ihres Namens. Zu diesem Zweck wird jede digitale Datei, wenn nicht anders vereinbart, auch in einer zweiten Version mit einer Fotografensignatur versehen geliefert. Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichen im Internet (z.B. in einer Gruppe bei Facebook, auf einer Website) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet) auf den Namen der Fotografin hingewiesen wird. Die Nennung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, z.B. auch durch eine Verlinkung.
11. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Verstöße, z.B. nicht genehmigte Veröffentlichung/Verbreitung, auch jede Veränderung der Bilddateien, unberechtigte Entfernung des Fotografenlogos oder sonstige Verstöße gegen das Nutzungsrecht sind strafbar. Werden Fotos, die gegen die AGB`s verstoßen nach einmaliger Abmahnung nicht aus dem Internet entfernt oder trotzdem abgedruckt, kann ein mehrfacher Bildpreis in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z. B. Schadensersatz) bleibt hiervon unberührt. Die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen durch die Fotografin stellt keinen Verzicht darauf für die Zukunft dar.
12. Sonstiges
Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet. Für die Dauer von einem Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
13. Anwendbares Recht
Für den zwischen der Fotografin und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingedes Verbraucherschutzrecht bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.